kosten

Kosten und Finanzierung

Die Kindervilla Dorothee ist eine anerkannte Kurzzeitpflegeeinrichtung, die mit den Pflegekassen und dem übergeordneten Sozialhilfeträger (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.

Ein Antrag auf Kurzzeitpflege gemäß §42 SGB XI muss bei der Pflegekasse angefordert werden sowie ein Antrag auf Verhinderungspflege gem.§39 SGB XI.

Zusätzliche Betreuungsleistungen, wie Anteile der Unterkunfts- und Verpflegungskosten, werden gem. §45b SGB XI, von der Pflegekasse übernommen. Die Restkosten werden über Eingliederungshilfe mit den Sozialhilfeträgern abgerechnet.

Spenden helfen uns

Der gemeinnützige Verein Aktion Kindervilla e.V. ist als Träger der Kindervilla Dorothee auch auf Spenden angewiesen. Ihre Spenden helfen uns, den Kindern und Jugendlichen den Aufenthalt in der Kindervilla Dorothee so angenehm und familiär wie möglich zu gestalten.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen.

Unser Spendenkonto bei der Sparkasse Siegen:
IBAN: DE47 4605 0001 0010 0313 83
BIC: WELADED1SIE
Spendenkonto der Stiftung Kindervilla:
IBAN: DE84 4604 0033 0878 7160 00
BIC: COBADEFFXXX